Wie kommt man zur Physiotherapie?

Der praktische Arzt oder Facharzt stellt einen Verordnungsschein aus, der von der Krankenkasse bewilligt werden muss.
Diese übernimmt jedoch nur einen Teil der Kosten. Der für den Patienten verbleibende Selbstbehalt hängt von Art und Dauer der Therapie ab und ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch.
Ein notwendiger Hausbesuch muss am Verordnungsschein vom Arzt vermerkt werden. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse vollständig ersetzt.
Die Behandlungskosten sind bei jeder Therapie bar zu bezahlen.
Mit der Rechnung die man am Ende erhält und dem bewilligten Verordnungsschein, kann dann bei der Krankenkasse um teilweisen Kostenersatz angesucht werden.
Da unsere Zeiteinteilung sehr genau ist, sollten bei Verhinderung die Termine bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse, akute Erkrankung).

Nicht rechtzeitig abgesagte oder vergessene Termine, werden ausnahmslos in Rechnung gestellt!

 

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